Zurzeit gibt es immer wieder Verschärfungen und Anpassungen der Corona-Verordnungen. Da ist es nicht ganz leicht, den Überblick zu behalten. Erst am letzten Wochenende gab es gleich zwei relevante Änderungen. Damit ihr wisst, ob und wie ihr noch zu uns kommen könnt, hier ein Überblick:
Es gilt 2G plus, das heißt, es muss zusätzlich zum 2G-Nachweis (geimpft oder genesen) ein negatives Testergebnis vorgelegt werden. Das gilt aber nicht für alle. Ein negativer Schnelltest ist nicht notwendig, wenn:
- die Person eine Booster-Impfung erhalten hat.
- die Impfung vollständig ist und die letzte Impfung weniger als 6 Monate zurückliegt.
- der ‘Genesenen-Status’ plus zusätzlicher Impfung weniger als 6 Monate zurückliegt.
Stand: 06.12.2021, Quelle: DEHOGA